Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roßdorf hat mit Beschluss vom 20.09.2024 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Roßdorf beschlossen. Die Satzung trat zum 01.01.2025 in Kraft.
Der Steuersatz der Hundesteuer wurde zuletzt am 01.01.2012 angepasst.
Die Satzungsänderung durchlief, wie üblich, mehrere Beratungsrunden in überwiegend öffentlichen Sitzungen:
Die Sitzungsunterlagen sind in unserem Gremienportal einzusehen.
Die Steuersätze wurden wie folgt angepasst:
- Für den ersten Hund 72,00 €
- Für den zweiten Hund 120,00 €
- Für den dritten und jeden weiteren Hund 144,00 €
- Für den gefährlichen Hund 900,00 €
Die Gemeinde Roßdorf befindet sich hiermit auf einem Steuerniveau, wie es es z.B. in der direkten Nachbarkommune Ober-Ramstadt bereits seit 2015 gilt.
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier und die Ausfertigung der Hundesteuersatzung ist hier zu finden.