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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Afrikanische Schweinepest (ASP)

ASP Aktuelle Informationen vom 27.04.2026

27.04.2026

LaDaDi seit 6 Monaten ohne neuen ASP-Fall – Bejagung bleibt entscheidend

Darmstadt-Dieburg. Seit einem halben Jahr wurde im Landkreis Darmstadt-Dieburg kein neuer positiver Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Der zuletzt bestätigte ASP-Fund im Kreisgebiet datiert vom 26. Oktober 2025 in der Nähe von Groß-Bieberau. Nach Angaben des Landes Hessen gilt der Landkreis Darmstadt-Dieburg damit weiterhin als ASP-frei.

„Wir haben gemeinsam viel erreicht, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Nur weil viele Menschen schon länger nichts mehr von der Afrikanischen Schweinepest gehört haben, ist die Gefahr noch nicht vorbei. Die Seuche ist in der Region weiterhin präsent. Ein einziger neuer positiver Fund würde uns bei der Rückkehr zur Normalität wieder deutlich zurückwerfen“, betont Vize-Landrat Lutz Köhler. „Deshalb bleiben die konsequente Bejagung, funktionierende Zäune und geschlossene Tore so wichtig.“

Eine vollständige Entwarnung gibt es weiterhin nicht. In der Region wurden zuletzt Anfang April neue Fälle festgestellt. So wurde am 7. April 2026 in Lampertheim (Kreis Bergstraße) ein toter Frischling positiv auf ASP beprobt.

Für Darmstadt-Dieburg bleibt deshalb entscheidend, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Ziel ist weiterhin, die Voraussetzungen für eine Rückstufung der Sperrzonen durch die Europäische Union zu erfüllen. Dafür müssen die sogenannten „Weißen Zonen“ frei von Schwarzwild bleiben. Auch im übrigen Kreisgebiet ist eine weitere deutliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes erforderlich. Die vorhandenen Schutzmaßnahmen bleiben deshalb wichtig: Zäune müssen intakt bleiben, Tore weiterhin konsequent geschlossen werden.

Der Landkreis ruft deshalb erneut zur verstärkten Bejagung auf. Seit Beginn der Maßnahme wurden bereits 2.268 Wildschweine im Rahmen der ASP-Bekämpfung erlegt (Stand: 24.04.2026). Für jedes ordnungsgemäß abgegebene Stück Schwarzwild wird weiterhin eine Schussprämie von 200 Euro gezahlt.

Auch für schweinehaltende Betriebe gelten weiterhin besondere Vorgaben. Jede Verbringung von Hausschweinen muss beim Veterinäramt beantragt werden. Zudem sind erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. „Auch die Zusammenarbeit mit unseren Landwirtinnen und Landwirten funktioniert sehr gut. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir Schritt für Schritt aus dieser schwierigen Lage herauskommen“, so Köhler.

Ein besonderer Dank gilt außerdem den Städten und Gemeinden im Landkreis. Sie unterstützen die ASP-Bekämpfung seit Monaten, unter anderem durch ihre Bergeteams, die gefundene Kadaver professionell sichern und bergen. Diese Arbeit ist ein wichtiger Baustein, um mögliche Fälle schnell zu erkennen und die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sieht sich auf einem guten Weg. Damit dieser Weg weiter Richtung Normalität führt, bleiben Bejagung, Biosicherheit, geschlossene Tore und konsequente Seuchenprävention auch in den kommenden Wochen entscheidend.

 

03.02.2026

100 Tage ohne Afrikanische Schweinepest im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Darmstadt-Dieburg. Seit inzwischen 100 Tagen ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg kein neuer positiver Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr festgestellt worden. Der zuletzt bestätigte ASP-Fund datiert vom 26. Oktober 2025 und wurde in der Nähe von Groß-Bieberau nachgewiesen.

Aus Sicht des Landkreises ist diese positive Entwicklung kein Zufall, sondern das Ergebnis eines eng abgestimmten und konsequent umgesetzten Maßnahmenpakets. Dazu zählen insbesondere die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes, die regelmäßige und systematische Kadaversuche, die konsequente Dokumentation und Weitergabe von Vitalsichtungen an die Jägerschaft sowie die laufende Wartung und Reparatur der ASP-Schutzzäune.

„Die vergangenen 100 Tage zeigen, dass unser gemeinsames Vorgehen wirkt. Dieser Erfolg ist das Ergebnis großer Anstrengungen vieler Beteiligter – von der Jägerschaft über beauftragte Fachfirmen bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung“, betont der Vize-Landrat Lutz Köhler. „Gleichzeitig dürfen wir uns davon nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Afrikanische Schweinepest ist nicht verschwunden, und die bestehenden Schutzmaßnahmen bleiben unverzichtbar.“

Ein zentraler Baustein der Seuchenbekämpfung sind die sogenannten weißen Zonen, die der gezielten Unterbrechung möglicher Infektionsketten dienen. Der Zaunbau zur Abgrenzung dieser Bereiche im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist abgeschlossen. Aktuell bestehen drei weiße Zonen entlang der Bundesstraßen B26 und B38 sowie entlang der Autobahn A5.

Die ASP-Kadaversuche wird unverändert fortgeführt. In Zusammenarbeit mit der Firma ProSchutz wird das gesamte Kerngebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg weiterhin alle acht bis zehn Wochen mithilfe von Drohnen systematisch auf Kadaver und vitales Schwarzwild abgesucht.

Trotz der seit 100 Tagen ausbleibenden positiven ASP-Funde weist der Landkreis ausdrücklich darauf hin, dass die gültige Allgemeinverfügung weiterhin uneingeschränkt in Kraft ist. Eine Rückstufung oder Aufhebung der ASP-Sperrzonen kann ausschließlich durch die Europäische Union erfolgen – und frühestens dann, wenn mindestens ein Jahr lang kein positiver ASP-Fall mehr festgestellt wurde. Weitere Voraussetzungen sind, dass die weißen Zonen vollständig schwarzwildfrei sind und die Schwarzwildpopulation im übrigen Kreisgebiet deutlich reduziert wird. Eine zeitliche Einschätzung zu einem möglichen Rückstufungsantrag kann derzeit noch nicht gegeben werden.

Für die weißen Zonen steht ein Onlineformular zur 14-tägigen Meldung von Abschüssen zur Verfügung. Der Landkreis bittet die Jägerschaft, dieses Formular regelmäßig zu nutzen. Es ist auf der ASP-Übersichtsseite des Landkreises unter www.ladadi.de/asp zu finden.

Von entscheidender Bedeutung bleibt zudem der intakte Zustand der ASP-Schutzzäune. Beschädigungen können dazu führen, dass Wildschweine – im schlimmsten Fall auch infizierte Tiere – erneut in gesicherte Bereiche einwandern. Der Landkreis appelliert daher an die Bevölkerung, Beschädigungen an den Zäunen zu vermeiden und festgestellte Schäden umgehend zu melden. Auch hierfür steht ein Online-Meldeformular auf der ASP-Übersichtsseite unter www.ladadi.de/asp zur Verfügung.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird die eingeschlagenen Maßnahmen konsequent fortführen, um die Afrikanische Schweinepest nachhaltig einzudämmen und langfristig die Voraussetzungen für eine Rückstufung der Sperrzonen zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Jagdverbot von Wildschweinen teilweise aufgehoben – gezielte Bejagung in Teilen des Kerngebiets

Neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Darmstadt-Dieburg. Mit Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Diese betreffen unter anderem die Jagd sowie die Erweiterung des Kerngebiets rund um die Burg Frankenstein.

Gezielte Bejagung zur Eindämmung der Seuche

Nachdem das Land Hessen entlang der A5 von Mörfelden-Walldorf bis zum Darmstädter Kreuz sowie entlang der B38 bis Anfang April feste Zäune errichtet, wird das bestehende Jagdverbot in Teilen des Landkreises Darmstadt-Dieburg gelockert oder aufgehoben. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation gezielt zu verringern und so eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern.

Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter, betont: "Die Errichtung der Festzäune ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die ASP. Mit der teilweisen Aufhebung des Jagdverbots setzen wir auf eine gezielte Bejagung, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Seuche zu minimieren. Die ASP stellt eine erhebliche Gefahr für Wild- und Hausschweine dar. Eine konsequente Bejagung der Wildschweine ist daher ein entscheidender Schritt, um das Einschleppen und die Verbreitung der Seuche zu verhindern. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg appelliert an alle Jägerinnen und Jäger, die neuen Regelungen aktiv zu nutzen und zur Bekämpfung der ASP beizutragen."

Lockerung der Jagdregelungen im Westen und östlich der B38

Die gezielte Jagd auf Wildschweine ist ab sofort in Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt wieder erlaubt. Ab dem 1. März wird, sobald die Zaunanlage entlang der A5 fertiggestellt ist, auch die Jagd in Pfungstadt westlich der A5 und nördlich des Schutzzaunes am Bickenbach / Pfungstädter Moor erlaubt. Zudem ist die Jagd östlich der B38 ab dem 1. April uneingeschränkt möglich. Zur Unterstützung der Reduzierung der Wildschweinpopulation wird eine Abschussprämie von 100 Euro pro erlegtem Tier gezahlt.

Erweiterung des Kerngebiets aufgrund neuer ASP-Fälle

Das Kerngebiet mit besonders strengen Schutzmaßnahmen wird aufgrund neuer ASP-Fälle östlich der A5 auf weitere Regionen ausgeweitet. Dazu zählen nun auch Mühltal, Seeheim-Jugenheim und teilweise Modautal, Ober-Ramstadt und Roßdorf bis zu einem Elektrozaun an der L3099. Hier gelten nun die strengeren Vorschriften des Kerngebiets, darunter eine konsequente Leinenpflicht für Hunde und mit wenigen Ausnahmen ein generelles Jagdverbot.

Dynamische Lage erfordert fortlaufende Anpassungen

Die Lage bleibt dynamisch, insbesondere im Bereich der Burg Frankenstein, wo eine hohe Wildschweinpopulation besteht und das Seuchengeschehen besonders ausgeprägt ist. Die zuständigen Behörden beobachten die Entwicklung kontinuierlich und passen die Maßnahmen bei Bedarf an, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Weitere Informationen und Kartenmaterial findet man unter www.ladadi.de/asp

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag von Herrn Köhler übersenden wir Ihnen die neue Allgemeinverfügung, die am Mittwoch den 19.02.2025 in Kraft trifft.

Ebenfalls beigefügt finden sie Übersichtskarten, die einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen zur Leinenpflicht & dem Wegegebot, sowie zu den Jagderleichterungen im Kerngebiet und der Sperrzone II geben.

Die wichtigsten Änderungen in der neuen AVV sind folgende:

Aufgrund von positiven Funden in Mühltal und Seeheim-Jugenheim hat sich das Seuchengeschehen leider eindeutig in Richtung Osten ausgeweitet.

In Folge dieser Entwicklung wird nun nach den Vorgaben des RP Darmstadt das bisherige Kerngebiet in Richtung Osten ausgeweitet. Die östliche Grenze verläuft entlang des vom Land Hessen gestellten Elektrozaunes an der L3099.

Das Kerngebiet ist in den beigefügten Karten als pinkfarbige Linie dargestellt.

Folgende Städte und Gemeinden fallen nun in das Kerngebiet:

  • Alsbach-Hähnlein
  • Bickenbach 
  • Erzhausen wie bisher westlich der A5
  • Pfungstadt
  • Griesheim
  • Weiterstadt wie bisher westlich der A5
  • Seeheim-Jugenheim
  • Mühltal
  • Modautal, Ober-Ramstadt und Roßdorf westlich des Elektrozaunes

Das Kerngebiet ist in Ziffer V. der Allgemeinverfügung geregelt.  Grundsätzlich gilt ein Jagdverbot und ein Verbot der Forstwirtschaft, weiterhin mit den bisher schon bekannten Ausnahmen.

Diese Ausnahmen sind in Ziffer V. 1. für die Forstwirtschaft und in Ziffer V.2. für die Jagd geregelt.

Neu ist folgende Ausnahmeregelung im Kerngebiet: 

Im  bisherigen Kerngebiet westlich der A5 wird die Einzeljagd auf Wildscheine teilweise zugelassen (Ziffer V.2.2.). In den Jagdkarten ist dies der grünschraffierte Bereich westlich der A5.

Die Gestattung der Jagd auf Schwarzwild in diesem Gebiet beruht auf dem Umstand, dass ein Teil der A5 nun mit einem Festzaun gezäunt ist und somit eine direkte Versprengung des Seuchengeschehens durch infizierte Wildschweine unwahrscheinlich ist.

In folgenden Gebieten des Kerngebietes ist die Einzeljagd auf Wildschweine erlaubt:

  • Flächen der Gemeinde Erzhausen, die im Kerngebiet liegen
  • Flächen der Stadt Weiterstadt, die im Kerngebiet liegen
  • Flächen der Stadt Griesheim
  • Flächen der Stadt Pfungstadt, die westlich der A5 und nördlich des Schutzzaunes liegen erst ab dem 01.03.2025 (wenn auch dort die A5 komplett mit einem Festzaun gezäunt ist)

Geschossene Wildschweine im Kerngebiet dürfen nur von den speziell geschulten Bergeteams der Kommunen geborgen und entsorgt werden, um das Risiko der Verschleppung der Seuche zu minimieren.

Jäger müssen die erlegten Wildschweine liegen lassen,  fotografieren und unter Angabe der Koordinaten unverzüglich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Die Bergung wird durch das Veterinäramt beauftragt.

Weiterhin wurden folgende weitere Jagderleichterungen in die Allgemeinverfügung aufgenommen:

In Erzhausen und Weiterstadt,  östlich der A5 (außerhalb des Kerngebietes)  ist ab Inkrafttreten die Einzeljagd auf Wildscheine erlaubt (Ziffer III 2.3.1.).

Östlich der B 38 und südlich der B 26 ist ab Inkrafttreten die Jagd auf alle Wildarten außer Wildschweine entsprechend Ziffer 2.3. erlaubt. Ab dem 01.04.2025, wenn die B38 komplett mit einem Festzaun gezäunt ist,  ist in diesem Gebiet östlich der B38  und südlich der B26

auch die Einzeljagd auf Wildschweine erlaubt. Daher gibt es zwei Jagdkarten, in denen dieser Bereich unterschiedlich dargestellt ist.

In allen Gebieten, in denen die Einzeljagd auf Wildscheine erlaubt ist, wird die Schussprämie in Höhe von 100 Euro pro Tier gezahlt. Es wird immer der Einsatz von Schalldämpfern empfohlen.

Alle Wildscheinkadaver, die außerhalb des Kerngebiets erlegt und  von Jägern entsorgt werden, müssen an den Kadaversammelplatz Roßdorf gebracht werden.

Die Leinenpflicht und das Wegegebot wurden dem Seuchengeschehen und der Ausweitung der Kernzone angepasst und die Gebiete sind der beigefügten Karte (Leine und Wege) zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

...

Büro Erster Beigeordneter, Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Sperrzonen ab 01.03.2025:

 LaDaDi ASP Sperrzonen 01032025 Jagd V02 klein

 

 Sperrzonen ab 01.04.2025

LaDaDi ASP Sperrzonen 01042025 Jagd V02 klein

LaDaDi Infoschild ASP

Leinenpflicht und Wegegebot (Stand 13.02.2025)

LaDaDi ASP Leine und Wege 13022025 V01 klein
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