Afrikanische Schweinepest (ASP)

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Jagdverbot von Wildschweinen teilweise aufgehoben – gezielte Bejagung in Teilen des Kerngebiets
Neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Darmstadt-Dieburg. Mit Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Diese betreffen unter anderem die Jagd sowie die Erweiterung des Kerngebiets rund um die Burg Frankenstein.
Gezielte Bejagung zur Eindämmung der Seuche
Nachdem das Land Hessen entlang der A5 von Mörfelden-Walldorf bis zum Darmstädter Kreuz sowie entlang der B38 bis Anfang April feste Zäune errichtet, wird das bestehende Jagdverbot in Teilen des Landkreises Darmstadt-Dieburg gelockert oder aufgehoben. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation gezielt zu verringern und so eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter, betont: "Die Errichtung der Festzäune ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die ASP. Mit der teilweisen Aufhebung des Jagdverbots setzen wir auf eine gezielte Bejagung, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Seuche zu minimieren. Die ASP stellt eine erhebliche Gefahr für Wild- und Hausschweine dar. Eine konsequente Bejagung der Wildschweine ist daher ein entscheidender Schritt, um das Einschleppen und die Verbreitung der Seuche zu verhindern. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg appelliert an alle Jägerinnen und Jäger, die neuen Regelungen aktiv zu nutzen und zur Bekämpfung der ASP beizutragen."
Lockerung der Jagdregelungen im Westen und östlich der B38
Die gezielte Jagd auf Wildschweine ist ab sofort in Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt wieder erlaubt. Ab dem 1. März wird, sobald die Zaunanlage entlang der A5 fertiggestellt ist, auch die Jagd in Pfungstadt westlich der A5 und nördlich des Schutzzaunes am Bickenbach / Pfungstädter Moor erlaubt. Zudem ist die Jagd östlich der B38 ab dem 1. April uneingeschränkt möglich. Zur Unterstützung der Reduzierung der Wildschweinpopulation wird eine Abschussprämie von 100 Euro pro erlegtem Tier gezahlt.
Erweiterung des Kerngebiets aufgrund neuer ASP-Fälle
Das Kerngebiet mit besonders strengen Schutzmaßnahmen wird aufgrund neuer ASP-Fälle östlich der A5 auf weitere Regionen ausgeweitet. Dazu zählen nun auch Mühltal, Seeheim-Jugenheim und teilweise Modautal, Ober-Ramstadt und Roßdorf bis zu einem Elektrozaun an der L3099. Hier gelten nun die strengeren Vorschriften des Kerngebiets, darunter eine konsequente Leinenpflicht für Hunde und mit wenigen Ausnahmen ein generelles Jagdverbot.
Dynamische Lage erfordert fortlaufende Anpassungen
Die Lage bleibt dynamisch, insbesondere im Bereich der Burg Frankenstein, wo eine hohe Wildschweinpopulation besteht und das Seuchengeschehen besonders ausgeprägt ist. Die zuständigen Behörden beobachten die Entwicklung kontinuierlich und passen die Maßnahmen bei Bedarf an, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Weitere Informationen und Kartenmaterial findet man unter www.ladadi.de/asp
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag von Herrn Köhler übersenden wir Ihnen die neue Allgemeinverfügung, die am Mittwoch den 19.02.2025 in Kraft trifft.
Ebenfalls beigefügt finden sie Übersichtskarten, die einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen zur Leinenpflicht & dem Wegegebot, sowie zu den Jagderleichterungen im Kerngebiet und der Sperrzone II geben.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen AVV sind folgende:
Aufgrund von positiven Funden in Mühltal und Seeheim-Jugenheim hat sich das Seuchengeschehen leider eindeutig in Richtung Osten ausgeweitet.
In Folge dieser Entwicklung wird nun nach den Vorgaben des RP Darmstadt das bisherige Kerngebiet in Richtung Osten ausgeweitet. Die östliche Grenze verläuft entlang des vom Land Hessen gestellten Elektrozaunes an der L3099.
Das Kerngebiet ist in den beigefügten Karten als pinkfarbige Linie dargestellt.
Folgende Städte und Gemeinden fallen nun in das Kerngebiet:
- Alsbach-Hähnlein
- Bickenbach
- Erzhausen wie bisher westlich der A5
- Pfungstadt
- Griesheim
- Weiterstadt wie bisher westlich der A5
- Seeheim-Jugenheim
- Mühltal
- Modautal, Ober-Ramstadt und Roßdorf westlich des Elektrozaunes
Das Kerngebiet ist in Ziffer V. der Allgemeinverfügung geregelt. Grundsätzlich gilt ein Jagdverbot und ein Verbot der Forstwirtschaft, weiterhin mit den bisher schon bekannten Ausnahmen.
Diese Ausnahmen sind in Ziffer V. 1. für die Forstwirtschaft und in Ziffer V.2. für die Jagd geregelt.
Neu ist folgende Ausnahmeregelung im Kerngebiet:
Im bisherigen Kerngebiet westlich der A5 wird die Einzeljagd auf Wildscheine teilweise zugelassen (Ziffer V.2.2.). In den Jagdkarten ist dies der grünschraffierte Bereich westlich der A5.
Die Gestattung der Jagd auf Schwarzwild in diesem Gebiet beruht auf dem Umstand, dass ein Teil der A5 nun mit einem Festzaun gezäunt ist und somit eine direkte Versprengung des Seuchengeschehens durch infizierte Wildschweine unwahrscheinlich ist.
In folgenden Gebieten des Kerngebietes ist die Einzeljagd auf Wildschweine erlaubt:
- Flächen der Gemeinde Erzhausen, die im Kerngebiet liegen
- Flächen der Stadt Weiterstadt, die im Kerngebiet liegen
- Flächen der Stadt Griesheim
- Flächen der Stadt Pfungstadt, die westlich der A5 und nördlich des Schutzzaunes liegen erst ab dem 01.03.2025 (wenn auch dort die A5 komplett mit einem Festzaun gezäunt ist)
Geschossene Wildschweine im Kerngebiet dürfen nur von den speziell geschulten Bergeteams der Kommunen geborgen und entsorgt werden, um das Risiko der Verschleppung der Seuche zu minimieren.
Jäger müssen die erlegten Wildschweine liegen lassen, fotografieren und unter Angabe der Koordinaten unverzüglich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Die Bergung wird durch das Veterinäramt beauftragt.
Weiterhin wurden folgende weitere Jagderleichterungen in die Allgemeinverfügung aufgenommen:
In Erzhausen und Weiterstadt, östlich der A5 (außerhalb des Kerngebietes) ist ab Inkrafttreten die Einzeljagd auf Wildscheine erlaubt (Ziffer III 2.3.1.).
Östlich der B 38 und südlich der B 26 ist ab Inkrafttreten die Jagd auf alle Wildarten außer Wildschweine entsprechend Ziffer 2.3. erlaubt. Ab dem 01.04.2025, wenn die B38 komplett mit einem Festzaun gezäunt ist, ist in diesem Gebiet östlich der B38 und südlich der B26
auch die Einzeljagd auf Wildschweine erlaubt. Daher gibt es zwei Jagdkarten, in denen dieser Bereich unterschiedlich dargestellt ist.
In allen Gebieten, in denen die Einzeljagd auf Wildscheine erlaubt ist, wird die Schussprämie in Höhe von 100 Euro pro Tier gezahlt. Es wird immer der Einsatz von Schalldämpfern empfohlen.
Alle Wildscheinkadaver, die außerhalb des Kerngebiets erlegt und von Jägern entsorgt werden, müssen an den Kadaversammelplatz Roßdorf gebracht werden.
Die Leinenpflicht und das Wegegebot wurden dem Seuchengeschehen und der Ausweitung der Kernzone angepasst und die Gebiete sind der beigefügten Karte (Leine und Wege) zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Büro Erster Beigeordneter, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Sperrzonen ab 01.03.2025:
Sperrzonen ab 01.04.2025
Leinenpflicht und Wegegebot (Stand 13.02.2025)
