Regulierung von Wild- und Jagdschäden
Nach Paragraf 34 Hess. Jagdgesetz ist für die Geltendmachung eines Wild- oder Jagdschadens die schriftliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme des Schadens erforderlich.
Zuständig ist das Umweltamt der Gemeinde Roßdorf.