Abrechnung des Frühstücksgeld in den kommunalen Kitas ab Januar 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Roßdorf hat beschlossen, ab Januar 2024 das Frühstücksgeld in den kommunalen Kindertagesstätten Abenteuerland und Regenbogen monatlich pauschal in Höhe von 15,-- € je Kind, gem. § 5 Abs. 2 der Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Gemeinde Roßdorf, zu erheben und abzurechnen.