Afrikanische Schweinepest (ASP)
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Afrikanische Schweinepest (ASP)
NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUR AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg lockert die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Sperrzonen I und II. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Jagd- und Leinenpflicht, nachdem die Überwachung durch eine Fachfirma erfolgt ist.
„Das gesamte betroffene Gebiet wurde von Beginn an flächendeckend durch die vom Landkreis beauftragte Fachfirma ‚Pro Schutz GmbH‘ überwacht. Dabei kamen spezialisierte Drohnen, um mögliche weitere Infektionsherde frühzeitig zu erkennen, zum Einsatz. Mit großer Vorsicht und auf Basis einer sehr guten Datengrundlage können wir deshalb nun die Maßnahmen zur ASP über die Landesempfehlung hinaus lockern,“ erklärt Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter.
Was bedeutet dies für die Gemeinde Roßdorf?
In der Sperrzone II, wo bislang ein vollständiges Jagdverbot herrschte, gibt es nördlich der B26, entlang der Stadtgrenze zu Darmstadt und östlich der B38, Erleichterungen. In diesem Teil des Kreisgebiets ist die Jagd auf alle Wildarten – mit Ausnahme des Schwarzwilds – im Offenland und im Wald außerhalb der Nachtzeit gestattet. Dabei wird der Einsatz von Schalldämpfern soweit technisch möglich dringend empfohlen und der Abstand zu Schwarzwildeinständen muss strikt eingehalten werden. Zudem ist die Jagd auf Federwild in diesem Bereich zulässig (eingeschränktes Jagdgebot).
Südlich der B26 und westlich der B38 gelten jedoch zusätzliche Einschränkungen: Hier darf die Jagd nur in einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand und zu potenziellen Schwarzwildvorkommen in der Feldflur (etwa waldähnliche Strukturen wie Feldgehölze, Schilfbestände sowie landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Hirse, Raps, Miscanthus) und ausschließlich tagsüber und in der Dämmerung (30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang) ausgeübt werden (qualifiziertes Jagdverbot).
Lockerungen der Leinenpflicht
Die Leinenpflicht wird für Gebiete nördlich der B26 und östlich der B38 aufgehoben. Hunde dürfen sich in diesen Bereichen frei bewegen, allerdings bleibt das bestehende Wegegebot weiterhin bestehen. Der Landkreis bittet alle Hundebesitzer, sich an die verbleibenden Regelungen zu halten und die örtliche Natur zu schützen.
Weitere Informationen und Kartenmaterial finden Sie unter www.ladadi.de/asp.
Ich bedanke mich für das Verständnis und appelliere an die breite Öffentlichkeit, sich an die Vorgaben zu halten und so einen wertvollen Beitrag für das Allgemeinwohl zu leisten.
Ihr
Norman Zimmermann