Wichtige Bekanntmachung Passamt: Kinderreisepässe werden ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt
Wichtige Informationen an alle Eltern zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits bestehende Kinderreisepässe können bis zum Ende der angegebenen Gültigkeit weiterverwendet werden.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen für Reisen innerhalb der EU, Personalausweise in Betracht.
Werden Reisen außerhalb geplant (beachte Großbritannien), benötigt jedes Kind- wie auch die Eltern, einen regulären Reisepass, der nur über die Bundesdruckerei bestellt werden kann und bei dem eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen einzuplanen ist.
Grund ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens BGBl. I Nr. 271 vom 12.10.2023. Aufgrund dieses Gesetzes dürfen wir Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausstellen, verlängern, oder aktualisieren.
Sollten Sie bzw. Ihr Kind von der neuen Regelung betroffen sein und Sie noch einen Kinderreisepass benötigen, verlängern oder aktualisieren wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sie finden die Online Terminvergabe auf der Homepage der Gemeinde Roßdorf unter https://rossdorf.de/verwaltung-bürgerservice-politik/termin-vereinbaren.html. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beachtung, dass wir zwischen den Jahren nicht geöffnet haben, der letzte Arbeitstag in 2023 also der 22.12.2023 ist.
Gerne stehen wir auch für aufkommende Fragen unter Telefon: 808450 zur Verfügung.