Müllgebühren
Übersicht der Müllgebühren
Erhöhung der Müllgebühren ab 01.01.2024 (siehe Veröffentlichung des ZAW)
Restmüllgefäße |
Grundgebühr monatlich |
Grundgebühr pro Jahr (12 Leerungen) |
Gebühr je zusätzlicher Leerung (ab 13. Leerung) |
50 l |
11,20 € |
134,40 € |
11,20 € |
60 l |
13,60 € |
163,20 € |
13,60 € |
80 l |
18,00 € |
216,00 € |
18,00 € |
120 l |
27,00 € |
324,00 € |
27,00 € |
240 l |
54,00 € |
648,00 € |
54,00 € |
1100 l Container (bei zweiwöchentlicher Abfuhr) |
293,40 € |
3.520,80 € |
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1100 l Container (bei wöchentlicher Abfuhr) |
440,20 € |
5.282,40 € |
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Unabhängig vom Alter werden pro Bewohner 12 Liter Restmüllvolumen pro Monat angesetzt (Bewohner ist jeder beim EWO gemeldet Einwohner). Das kleinste zugelassene Gefäß richtet sich somit nach der Personenzahl mal 12 Liter (mindestens jedoch 50 Liter).
Gebühr für die Auslieferung/Umtausch/Abholung von Gefäßen vom Bauhof
Folgende Gebühren werden für den Umtausch, die Auslieferung und Abholung nach § 8 der Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten, Abs. 1 erhoben:
Bringen, Abholen oder Austauschen von Mülltonnen
je Hin- und Rückfahrt mit bis zu 3 Mülltonnen 30,00 €
Bringen, Abholen oder Austauschen von Müllcontainern
je Hin- und Rückfahrt mit bis zu 3 Containern 70,00 €
Je Leerfahrt beim Bringen, Abholen oder Austauschen von
Mülltonnen oder Müllcontainern aufgrund nicht gereinigter, nicht
geleerter oder nicht bereitgestellter Mülltonnen bzw.
Müllcontainer oder aufgrund eines nicht entfernten Strichcodes.
30,00 €
Verwaltungsgebühr / ZAW:
Mit der An-, Um- oder Abmeldung von Gefäßen wird eine Verwaltungsgebühr von 12,50 €, die auf dem Gebührenbescheid vom ZAW in Rechnung gestellt wird, erhoben. Wird eine Änderung der Altpapiertonne vorgenommen, entfällt die Verwaltungsgebühr. Aufstellung einer Müllschleuse (Gebühr 125,00 €)
Bioabfallgefäß:
Ø Für jedes 50 l, 60 l und 80 l Restmüllgefäß besteht ein Anspruch auf ein 120 l Bioabfallgefäß.
Ø Bei einem 120 l Restmüllgefäß ist ein 240 l Bioabfallgefäß frei. Für ein 240 l Restmüllgefäß besteht Anspruch auf zwei 240 l Bioabfallgefäße.
Ø Für jedes 1.100 l Restmüllgroßgefäß besteht Anspruch auf fünf Bioabfallgefäße von je 240 l.
Ø Für zusätzlich bereitgestelltes Bioabfallgefäßvolumen werden je 120 l monatlich 2,40 € berechnet.
Eigenkompostierer erhalten auf Antrag beim ZAW eine Gebührenermäßigung von 2,80 € monatlich.
falschbefüllte Bioabfallgefäße
Die Gebühr für die Abfuhr eines falschbefüllten Bioabfallgefäßes im Rahmen der Restmüllabfuhr richtet sich nach der Abfallsatzung des ZAW und wird beim Erwerb der Banderole fällig. Banderolen werden nur im Servicebüro der Gemeindeverwaltung Roßdorf verkauft.
120 l Bioabfallgefäß – 21,60 €
240 l Bioabfallgefäß – 43,20 €
Eine Nachsortierung ist ebenfalls möglich. Ist der Störstoff entfernt, dann die Biotonne bei der nächsten Bioabfuhr bereitstellen.
Keine Nachfahrten bei
- Nachsortierung des Inhalts am selben Tag
- Frost (Bioabfälle sind an der Tonne festgefroren)
Altpapiertonne
Jeder Haushalt hat Anspruch auf eine 240 l Altpapiertonne. Für zusätzlich bereitgestelltes Papierabfallvolumen werden seit dem 01.01.2009 keine Gebühren berechnet.
Die Entsorgung von Altpapier über die Altpapiertonne bleibt weiterhin gebührenfrei. Papier und Kartonagen, die das Fassungsvermögen der Altpapiertonne übersteigen sind auf einem Wertstoffhof zu entsorgen.