Gewerbesteuer
Allgemeines zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Real- bzw. Objektsteuer, die auf das Objekt „Gewerbebetrieb“ erhoben wird. Begünstigt bzw. hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben, ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Man muss Gewerbesteuer bezahlen, wenn man ein Gewerbe betreib, das bedeutet, wenn man also Unternehmerin oder Unternehmer insbesondere in Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie ist. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben.
Dieser ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes. Dieser ist Grundlage für die Steuerberechnungen. Das Ergebnis dieser Berechnungen multiplizieren die Gemeinden schließlich mit ihrem Hebesatz. Dieser variiert je nach Standort. Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen.
In der Regel muss man an die hebeberechtigte Gemeinde pro Quartal Gewerbesteuer vorauszahlen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgt mit einer Gewebesteuererklärung eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuererklärung wird beim Finanzamt abgegeben. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde. Die Gemeinde erstellt daraufhin den Gewerbesteuerbescheid.
Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer der Gemeinde Roßdorf
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt seit dem 01.01.2024 400 %
Die Realsteuerhebesatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie hier.
Historie Gewerbesteuer
Gültig von | Gültig bis | Hebesatz |
01.01.1986 | 31.12.1989 | 280 % |
01.01.1990 | 31.12.1998 | 300 % |
01.01.1999 | 31.12.2003 | 320 % |
01.01.2004 | 31.12.2009 | 340 % |
01.01.2010 | 31.12.2011 | 350 % |
01.01.2012 | 31.12.2012 | 360 % |
01.01.2013 | 31.12.2016 | 380 % |
01.01.2017 | 31.12.2022 | 390 % |
01.01.2023 | 31.12.2023 | 395 % |
01.01.2024 | heute | 400 % |