Stundungen/Ratenzahlungen
Voraussetzungen für eine Stundung sind u.a., dass
- die Einziehung bzw. die Zahlung der Forderung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen bedeuten würde,
- und die Forderung durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Wichtig bei der Antragstellung ist:
- Der Antrag ist grundsätzlich formlos
- Im Antrag muss geschrieben stehen: dass es die finanzielle Situation des Antragstellers nicht zu lässt, den fälligen Betrag in einer Summe zu zahlen
- Genannt werden muss die Gesamtsumme, welche gestundet werden soll
- Ab wann die offenen Forderungen gestundet werden sollen (01./15./30. eines Monats)
- Wie hoch die monatliche Rate sein soll
- Der Antrag muss unterschrieben sein
Zudem ist vom Antragsteller ein Nachweis über sein Einkommen vorzulegen:
- Verdienstnachweis,
- oder Rentenbescheid etc.,
- oder aktueller Kontoauszug.