Drohne über Roßdorf: Verbote und Regeln beachten!
Das Ordnungsamt wurde in Kenntnis gesetzt, dass erneut eine Drohne (unbemanntes Fluggerät) über den Wohngebieten Roßdorfs gesichtet wurde. Insbesondere befand sich diese über einen längeren Zeitraum im Bereich der Ringstraße und schien Filmaufnahmen zu fertigen. Aus diesem Grund möchten wir auf die Rechtslage beim Einsatz solcher Drohnen hinweisen.
Gemäß der Drohnen-Verordnung ist der Einsatz von Drohnen über Wohngrundstücken verboten, wenn diese ein Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm haben.
Gleiches gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Weitere Verbote und Informationen können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV - EU-Regelungen für Drohnen: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html) nachgelesen werden. Wir bitten um Beachtung!
Roßdorf, im Mai 2024
Für den Gemeindevorstand
Norman Zimmermann, Bürgermeister
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