Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
Die hessischen Finanzämter möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt. Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten Angaben (wie z.B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen. Diesen Messbetrag multipliziert dann Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.
Die Grundsteuer steht der Gemeinde zu, in welcher Sie Grund und Boden besitzen. Das Land unterstützt die Kommunen dabei, diese Steuer zu erheben. Und wir möchten natürlich auch Sie frühzeitig auf die Abgabe Ihrer Erklärung ab dem 1. Juli 2022 (weitere Informationen hier) vorbereiten.
Zusätzlich zu dem Informationsangebot auf diesen Seiten hat die Hessische Steuerverwaltung für Sie Checklisten erstellt, die Sie mit weiteren wichtigen Informationen zu den in der Erklärung anzugebenden Angaben versorgt. Informieren Sie sich also bereits jetzt, um bis zum 1. Juli 2022, dem Start der Abgabemöglichkeit für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag, gut vorbereitet zu sein.
Bitte beachten Sie, dass die Checklisten ausschließlich Ihrer Information dienen. Bei den Checklisten handelt es sich nicht um Vordrucke zur Erklärung. Senden Sie deshalb bitte keine der Checklisten ausgefüllt an die Hessische Steuerverwaltung. Vielen Dank!
Informationen als PDF zum Download:
Grundsteuereform_Infoblatt_FassungvomFebruar2022_VO3.1.pdf
Checkliste_Grundsteuerb_he_v07_zweispaltig.pdf