Windenergieanlagen in Roßdorf: Zielabweichungsverfahren aktuell nicht erfolgversprechend; Änderung der Rechtslage ab 14.01.2024
Wie von der Gemeindevertretung beauftragt, hat Bürgermeister Norman Zimmermann Gespräche mit den Experten des Regierungspräsidiums Südhessen hinsichtlich der Frage geführt, ob und wie ein Antrag zur Abweichung von den Festsetzungen des Regionalplanes Südhessen, hier insbesondere des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien (TPEE) erfolgversprechend ist.
Dabei hat sich ergeben, dass nach Auskunft des RP ein solcher Antrag in der aktuellen Rechtslage keine Chance hätte, weil das aktuelle Vorranggebiet Windenergie rechtlich sowohl eine interne Ausschlusswirkung zugunsten der Windenergie enthält wie es eine äußere Ausschlusswirkung gegen die Windenergie festlegt. Mit anderen Worten: Derzeit gilt, dass innerhalb des Vorranggebietes nichts anderes erlaubt ist als Windenergie, und dafür die Windenergie außerhalb des Vorranggebietes auf dem Tannenkopf ausgeschlossen ist.
Angesichts der Tatsache, dass die Gründe, die seinerzeit zu der Entscheidung geführt haben, das Vorranggebiet wie derzeit vorhanden festzulegen, fortbestehen, ist nicht zu erwarten, dass die Genehmigungsbehörde RP oder die Regionalversammlung einer Abweichung vom TPEE zustimmen würde.
Es kommt hinzu, dass sich ab dem 14.01.2024 die Rechtslage grundlegend ändern wird. Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen durch den Bundesgesetzgeber, insbesondere des § 6 Absatz (2) Raumordnungsgesetz, entfällt mit diesem Tag als die Ausschlusswirkung von Vorranggebieten sowohl intern als auch extern. Geprüft werden Änderungen der aktuellen Flächenwidmung dann nur noch nach den Regeln der Bauleitplanung, hier insbesondere nach dem Baugesetzbuch.
„Angesichts dieser weiterhin bestehenden rechtlichen Unsicherheiten ist aktuell unklar, wie hier weiter vorgegangen werden muss.“, lautet das Resumée von Bürgermeister Norman Zimmermann. „Sicher ist, dass ein Zielabweichungsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt nicht das von der Gemeindevertretung gewünschte Ergebnis haben kann. Deshalb macht es aktuell keinen Sinn den von der Gemeindevertretung beschlossenen Zielabweichungsantrag weiter zu verfolgen."
Um dem inhaltlichen Ziel des Gemeindevertreterbeschlusses zu entsprechen, schlägt Bürgermeister Norman Zimmermann vor, dass die Verwaltung weiter mit dem RP in Kontakt bleibt, um die Entwicklungen zu beobachten und zeitnah entscheiden zu können, welcher Weg für Roßdorf am sinnvollsten erscheint.