Ein "Haufen" Ärger
Sie kennen das bestimmt!
Sie parken ihr Auto, öffnen die Tür, steigen schwungvoll aus und … landen mit dem Fuß mitten in einem frischen, stinkenden Hundehaufen. Der Ärger ist groß, denn der Schuh müsste einer Dusche unterzogen werden, um ihn von den miefenden Fäkalien zu befreien.
Betroffen sind aber auch Landwirte, die über verschmutzte Wiesen und Äcker, die zur Nahrungs- und Futtermittelgewinnung dienen, klagen. Besucher der Spielplätze über Hinterlassenschaften auf dem Spielplatzgelände.
Fakt ist, irgendwo muss man mit seinem Vierbeiner spazieren gehen! Um andere nicht zu verärgern, ist es jedoch ratsam, die Hinterlassenschaften des vierbeinigen Freundes in eine mitgebrachte Plastiktüte aufzunehmen und bei nächster Gelegenheit in den Restmüll zu entsorgen. Im Fachhandel und auch im Servicebüro der Gemeindeverwaltung sind hierfür spezielle Plastiktüten erhältlich. Für einen Besuch im Servicebüro müssen Sie sich jedoch aufgrund der Corona-Verordnung zuvor kurz anmelden. Mittlerweile wurden auch spezielle Hundekotmülleimer an neuralgischen Punkten aufgestellt.
Immer wieder sind auch Beschwerden über freilaufende Hunde zu hören. Davon betroffen sind nicht nur Spaziergänger sondern auch andere Hundehalter. Nach mehrmaligem Zurückrufen des Hundes, auf das „Rex“ oftmals nicht hört, folgt des Öfteren der Satz: „Der tut nichts!“ Hinterher ist man oft schlauer und kann nur noch sagen: „Das hat der noch nie getan!“ Zu dieser Erkenntnis kommen dann oft teure Tierarztkosten, eine Anzeige, evtl. ein auferlegter Leinen- und Maulkorbzwang und eine höhere Besteuerung durch die Gemeindeverwaltung hinzu. „Rex“, der am wenigstens dafür konnte, muss sich nun mit der eingeschränkten Freizügigkeit und einem Maulkrob begnügen. Das möchte niemand, Sie sicher auch nicht!
Deshalb die eindringliche Bitte: Helfen sie mit, das Gemeindegebiet sauber zu halten und nehmen Sie ihren Hund bei Begegnungen mit anderen Hunden und Verkehrsteilnehmern an die Leine, gerade jetzt während der Brut- und Setzzeit.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 1 der Hunde Verordnung (HundeVO) am Halsband des Hundes Name und Anschrift der Halterin oder des Hundeshalters und soweit vorhanden, eine tel. Erreichbarkeit anzugeben ist.
Gleiches gilt nach § 11 der Hundesteuersatzung für die Hundesteuermarke. Diese ist sichtbar am Halsband anzubringen.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden verstärkte Kontrollen durchführen und bei Verstößen ein Bußgeldverfahren einleiten. Helfen Sie mit, dass es dazu nicht kommt.
Hierdurch ersparen Sie sich, den Anderen und der Gemeindeverwaltung einen haufen Ärger!
Ihr Ordnungamt