Wespennest – was nun?
Haben Sie auch ein Wespennest entdeckt? Im Garten, in der Garage oder im Rolladenkasten, einem für Wespen sehr attraktiven Brutplatz. Eigentlich müssten wir uns freuen, Wespen stehen unter Naturschutz. Eigentlich sollte es schön sein, dass sie sich in unserer Umgebung ansiedeln, wären sie nicht zeitweise so unangenehme Nachbarn.
In den letzten Wochen häufen sich die Hilferufe im Umweltamt. Was kann ich nur tun, wer kann mir helfen?
Hand auf´s Herz, stört das Wespennest Sie einfach nur, oder beeinträchtigt es Sie tatsächlich erheblich in Ihrem Umfeld?
Wenn es Sie eigentlich nur stört, weil die Wespen ja zustechen könnten und Sie nicht mehr ohne diese „ungebetene Gästen“ auf Balkon oder Terrasse frühstücken oder grillen können, dann habe ich eine Bitte. Denken Sie drüber nach, ob Sie nicht einen Weg finden, noch ein paar Wochen mit den Wespen in Ihrer Nachbarschaft zu leben. Wespen sind geruchsempfindlich und lassen sich durch den Geruch von Basilikum, Knoblauch und Zitrone mit Duftnelke zumindest kurzzeitig während der Mahlzeiten vom Gartentisch verbannen.
Das Wespenvolk ist in diesen Hochsommertagen vervollständigt, es erfolgt die Aufzucht der Larven, aber keine erneute Brut mehr. Der Nestbau ist somit abgeschlossen und das Nest hat seine vollständige Größe erreicht. Das Volk hat nun viel Zeit zum Ausschwärmen und erkundet seine Umgebung nach besonderen Leckereien. Die eigentlichen Aasfresser spielen in unserem Ökosystem eine wichtige Rolle, teilen aber in vielen Fällen unseren menschlichen Geschmack bei süßen und herzhaften Speisen. Im Juli und August zeigen sie sich am aktivsten und leider auch aggressivsten. Ab Oktober stirbt das Volk, das ganze Nest ist dann unbewohnt, denn die Königin zieht sich an einen geschützten Ort zurück und wird erst im nächsten Jahr an einem anderen Ort ein neues Nest mit einem neuen Volk aufbauen.
Wenn das Wespennest Sie allerdings wirklich beeinträchtigt, Ihre Kinder gefährdet sind, sie Schäden am Gebäude befürchten oder Sie allergisch auf Stiche reagieren, sollte das Nest umgesiedelt werden. Da die Tiere unter Naturschutz stehen, darf das Nest nicht beseitigt und die Tiere nicht getötet werden, in diesem Falle können erhebliche Geldstrafen drohen. Die Umsiedlung ist nicht die Aufgabe der Gemeinde, der Feuerwehr, oder von Imkern.
Die fachgerechte Umsiedlung erfolgt durch einen sog. Kammerjäger oder einen Schädlingsbekämpfer, der vom betroffenen Grundstückseigentümer selbst beauftragt werden muss. Dieser entfernt das Nest und siedelt es an geeigneter Stelle wieder aus.
Aus dem Roßdörfer Rathaus
Ihr Umweltamt