ࡱ> 7969 @bjbj82`lxxxxxxx8 8 8 8p | , ( /# / ;$ _x _ xx t ^x x    xx ` 8 : 0:  xxxxBenutzungsordnung fr die Turnhalle, Schulgasse 27 Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl.I S. 66) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodorf am 15.11.1985 folgende Benutzungsordnung beschlossen: Allgemeines 1 Die Turnhalle dient vorrangig sportlichen Zwecken. Sie kann auch fr kulturelle, sportliche, kommunale, staatsbrgerliche, politische und gesellschaftliche Zwecke berlassen werden. Dies gilt insbesondere fr die Nebenrume. Fr Disco-Veranstaltungen o.. wird die Turnhalle nicht berlassen. Die berlassung der Turnhalle ist auch an Einzelpersonen mglich. 2 Das Hausrecht ber die Halle bt der Gemeindevorstand der Gemeinde Rodorf aus. 3 Die Turnhalle mit ihren Einrichtungen darf von Vereinen, Firmen Organisationen, Einzelpersonen oder sonstigen Veranstaltungen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Gemeindevorstand Rodorf benutzt werden. Es knnen berlassen werden: a) die Turnhalle b) der Gastwirtschaftsraum mit Kche c) der Gastwirtschaftsraum mit Kche und Turnhalle Fr die Benutzung der Turnhalle werden nach Magabe einer "Gebhrenordnung fr die Nutzung der Turnhalle, Schulgasse 27", ffentlich-rechtliche Gebhren erhoben. Der Antrag auf Benutzung der Halle usw. mu rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin) gestellt werden. 4 Verantwortlich fr die Einhaltung der Benutzungsordnung ist der jeweilige Vorsitzende des Vereins bzw. eine sonstige verantwortliche Person, dem bzw. der diese Benutzung vertraglich oder in sonstiger Form gestattet ist. Der Nutzer der Halle haftet der Gemeinde gegenber fr alle Schden, die whrend der von ihm durchgefhrten Veranstaltung verursacht werden. Dies gilt auch fr den bungsbetrieb. Jeder Nutzer hat fr die Hallenaufsicht einen verantwortlichen bungsleiter einzusetzen. Unflle und Schden sind der Gemeinde unverzglich schriftlich zu melden. Hierbei ist der zum Zeitpunkt des Unfalls bzw. beim Entstehen des Schadens verantwortliche bungsleiter namhaft zu machen. Jeder Besucher der Halle unterwirft sich der Benutzungsordnung bzw. den besonderen Anweisungen, die fr die Halle erlassen sind. 5 Die der SKG, den Vereinen, Firmen und sonstigen Organisationen zugeteilten Nutzungszeiten fr regelmige und auerordentliche Veranstaltungen sind genau einzuhalten. 6 Fr die Sauberkeit aller Rume und Einrichtungen der Halle ist durch die Benutzer Sorge zu tragen. Auerordentliche Verschmutzung, Verunreinigung und Beschdigung werden auf Kosten des Benutzers beseitigt. Darber hinaus werden regelmige Reinigungen von der Gemeinde durchgefhrt. 7 Der Gemeindevorstand hat jederzeit das Recht, Vereine, Firmen, Organisationen sonstige Nutzer oder auch Einzelpersonen von der Benutzung oder vom Besuch der Halle zeitweilig oder ganz auszuschlieen. 8 Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Turnhalle kann von keinem der in 7 Genannten erhoben werden; dies gilt nicht fr die SKG Rodorf, deren Rechte durch den zwischen der SKG und der Gemeinde Rodorf abgeschlossenen bergabevertrag gewahrt sind. 9 Ohne den verantwortlichen bungsleiter ist das Betreten der Turnhalle nicht gestattet. Der bungsleiter hat als erster die Rume zu betreten und darf sie als letzter erst verlassen, nachdem die Aufrumungsarbeiten durchgefhrt und die Gerte wieder an die dafr vorgesehenen Pltze gestellt sind. 10 Die Gemeinde Rodorf bernimmt keinerlei Haftung fr Schden irgendwelcher Art, die den Vereinen, ihren Mitgliedern oder Besuchern aus der Benutzung der Turnhalle erwachsen. 11 Die Benutzer haften fr alle Schden an den Gerten, die nicht auf Abnutzung oder Materialfehler zurckzufhren sind; desgleichen haften sie fr alle verursachten Beschdigungen der Halle und ihrer Einrichtungen. 12 Die Halle darf von aktiven Teilnehmern an sportlichen Veranstaltungen nur mit nicht frbenden Sportschuhen betreten werden; die Benutzung in Straen- oder Stollenschuhen ist verboten. Fr das Umkleiden stehen die zugewiesenen Umkleiderume zur Verfgung. 13 Whrend der sportlichen bungsstunden oder Sportveranstaltungen ist das Rauchen in der Halle nicht gestattet. 14 Gerte und Einrichtungen der Turnhalle drfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgem verwendet werden. 15 Alle benutzten Gerte sind vor Verlassen der Halle wieder im Gerteraum abzustellen. 16 Unntiges Lrmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschdigungen an der Turnhalle und an ihren Einrichtungsgegenstnden verursachen knnen. 17 Die Sicherheit der Gerte ist durch die bungsleiter laufend zu beobachten und zu berprfen. Soweit irgendwelche Mngel festgestellt worden sind, sind diese der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen.  18 Die Beleuchtung der Halle und der Nebenrume ist nur soweit wie erforderlich einzuschalten. Auf grte Sauberkeit und sparsamen Wasserverbrauch ist zu achten. Die bungsleiter sind verantwortlich fr die Einhaltung der Bestimmungen. Kche und Gastraum 19 Die Einrichtungsgegenstnde (Geschirr u..) werden nur gegen Quittung durch den Hausmeister berlassen. Nach Beendigung der Benutzung der Kche und der Ausschanknutzung sind smtliche Gegenstnde sauber gereinigt und vollstndig zurckzugeben. Beschdigte oder in Verlust geratene Gegenstnde sind zum Neuwert voll zu ersetzen. Mssen Nachreinigungen durchgefhrt werden, so sind die Kosten hierfr von dem Benutzer zu erstatten. Der Ausschankraum und die Kche ist ebenfalls nach Beendigung der Nutzung zu reinigen. 20 Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Januar 1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 10. Dezember 1976 auer Kraft. Rodorf, den 15.11.1985 Fr den Gemeindevorstand Jakoubek, Brgermeister Diese Benutzungsordnung wurde gem 5 der Hauptsatzung vom 19.April 1985 durch Abdruck im "Rodrfer Anzeiger" vom 28. November 1985 verffentlicht. Rodorf, den 28. November 1985 Fr den Gemeindevorstand Jakoubek, Brgermeister 7.12 Benutzungsordnung Turnhalle 7.12 Seite  PAGE 2 7.12 Seite  PAGE 1 23'(,- u z lpos[`8=AF*/*0 01789:<?@0JmHnHu0J j0JUj5CJOJQJU5CJOJQJ5CJ(OJQJ5CJOJQJ CJOJQJD34'(,-,-`a $dDa$$dDa$? i j  A B u v z { klpqno$dDa$$dDa$ostZ[`a78=>@AFG)*/0$dDa$$dDa$0*+01    $dD^a$$dDa$$dDa$  !()=>?@$da$dD$dDa$6 00;@&P P. 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