Verkehrssicherheit und Pflegepflicht
Das Ordnungsamt der Gemeinde Roßdorf erinnert an die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung sowie an die Pflicht zum regelmäßigen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Beide Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und sollen gewährleisten, dass Gehwege vollständig nutzbar bleiben und Sichtfelder im Straßenverkehr nicht eingeschränkt werden.
Gerade in den Sommermonaten wächst Grünbewuchs häufig in öffentliche Wege hinein oder verdeckt Verkehrszeichen. Auch an Einmündungen und Kreuzungen kann zu dichter Bewuchs die Sicht beeinträchtigen und damit zu gefährlichen Situationen führen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, ihre Pflanzen so zu pflegen, dass weder Fußgängerinnen und Fußgänger noch der Fahrzeugverkehr behindert werden.
Zwischen März und Ende September sind lediglich schonende Formschnitte zulässig, also der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses, der häufig an der helleren Blattfarbe zu erkennen ist. Dabei ist auf brütende Vögel besondere Rücksicht zu nehmen: Eine Störung ist ab Beginn des Nestbaus verboten. Befinden sich bekannte Niststandorte in Hecken oder Sträuchern, ist der Sommerschnitt mindestens bis nach dem Ausfliegen der Jungvögel – in der Regel nach Ende Juni – zu verschieben. Das Entfernen ganzer Hecken ist erst ab 1. Oktober wieder möglich.
Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit dem Ordnungs- oder Umweltamt gehalten werden, um rechtliche Vorgaben und Naturschutzbelange korrekt zu berücksichtigen.
Neben dem Rückschnitt trägt auch die regelmäßige Reinigung der Gehwege gemäß Straßenreinigungssatzung zu einem sicheren und gepflegten Ortsbild bei. Das Ordnungsamt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Mithilfe zur Sicherheit und Sauberkeit im Gemeindegebiet beitragen.




