Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Die von der Gemeindevertretung am 27.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt; zudem wurde gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5
Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Roß-
dorf;
2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Ge-
meinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und lnves-
titionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
11.102.000 €
(in Worten: Elf Millionen einhundertundzweitausend Euro);
3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushalts-
satzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
7.700.000 €
(in Worten: Sieben Millionen siebenhunderttausend Euro).
Der Haushaltsplan 2026 ist gemäß § 97 Abs. 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit
auf der Internetseite der Gemeinde Roßdorf veröffentlicht. (siehe Link)
Roßdorf, den 23.04.2026
Für den Gemeindevorstand
Zimmermann, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Roßdorf
für das Haushaltsjahr 2026
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 27.02.2026 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 42.944.517 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 45.505.960 EUR
mit einem Saldo von -2.561.443 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 81.300 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 110.100 EUR
mit einem Saldo von -28.800 EUR
mit einem Fehlbedarf von -2.590.243 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -1.471.893,00EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.285.300 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.281.513 EUR
mit einem Saldo von -11.996.213 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 11.102.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 851.000 EUR
mit einem Saldo von 10.251.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 3.217.106 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
11.102.000 EUR festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 7.698.000 EUR
enthalten
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.700.000
EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 913 %
2. Gewerbesteuer auf 400 %
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
§ 8
Für die Durchführung des Haushaltsvollzugs sowie die Bewirtschaftung der Teilhaushalte
und Budgets sind die dem Haushaltsplan beigefügten Leitlinien zur Haushaltsführung und
Budgetverantwortung verbindlich anzuwenden.
Roßdorf, den 27.02.2026
Für den Gemeindevorstand,
Zimmermann, Bürgermeister



