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Online-Vortrag „PHOTOVOLTAIK-DACHANLAGEN – WAS NACH DEM ENDE DER EEG-VERGÜTUNG TUN?“
Freitag, 18. September 2020, 19:30 - 21:30

Online-Vortrag, Zugangsdaten werden nach Anmeldung zugesandt Roßdorf

Bild: Analogie zum Stadtmusikant? Bildidee und -montage: C. Nintzel, Bildquellen: pixabay.com

Keine vernünftige Lösung für Ü20-Anlagen

Den Bürgern mit Anlagen, die nach 20 Jahren EEG-Vergütung ohne Lösung für einen Weiterbetrieb dastanden, bietet man gemäß den Absichten der Bundesregierung zur Novellierung des Eneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) gemäß Referentenentwurf eine Volleinspeisung zum Börsenpreis von 3-4 ct/kWh bis zum Jahr 2027 an. Die Nutzung von Eigenstrom ist nicht vorgesehen. Das deckt in den meisten Fällen nicht die Unkosten. Welche Lösungen noch existieren, kann man bei einem Online-Vortrag am 18.09.2020 von einem Experten erfahren.

Info & Anmeldung

Online-Vortrag am Fr 18.09.2020 von 19:30-21:30 Uhr: Eine Anmeldung ist obligatorisch und muss bis zum Di 15.09.2020 erfolgen unter www.regev-rossdorf.de (Startseite mit Link auf das Anmeldeformular). Die Teilnehmer erhalten dann die Zugangsdaten per E-Mail zugesandt. Die Kosten trägt der Veranstalter Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V. (REG.eV)

Zum Hintergrund

Zum Jahreswechsel 2020/2021 erreichen ca. 18.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtnennleistung von ca. 115.000 kWp das Ende des EEG-Vergütungszeitraums von 20 Jahren. Bis Ende 2025 sind fast 180.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtnennleistung von rund 2.000.000 kWp betroffen. Man spricht hier von den Ü20-Anlagen.

Zahlreiche Branchenakteure, darunter viele Anlagenbetreiber und insbesondere die PV-Pioniere (Betreiber von Ü20-PV-Anlagen) treibt zunehmend eine Frage um: Wie ist mit den Photovoltaik-Anlagen umzugehen, die in den kommenden Jahren aus der EEG-Vergütung herausfallen? Muss man die Ü20-PV-Anlagen abschalten oder gibt es sinnvolle und sichere Lösungen für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb?

Ohne Abschaltung seiner Anlage wird man nach 20 Jahren ohne gesetzliche Lösung zu einem „Wilden Einspeiser“.

Zum Vortragsinhalt

Können wir es uns leisten, auf die Leistung und die Erträge dieser alten PV-Anlagen zu verzichten? Der Vortragsinhalt verspricht Aufklärung und hilfreiche Informationen für Photovoltaik-Pioniere, Anlagenbetreiber, Solarteure, Elektroinstallateure, Energieberater, Mitarbeiter von Stadtwerken, Gemeindewerken und Verteilnetzbetreibern. Es ist ein etwa zweistündiger Online-Vortrag am Freitag, 18.09.2020, des PV-Sachverständigen Christian Dürschner (Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner, Erlangen), der auch als „PV-Lotse für Ü20-PV-Anlagen“ der DGS LV Franken e.V. tätig ist.

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuelle recht-liche Situation und die unterschiedlichen Nutzungsformen der PV-Altanlagen nach dem Ende der EEG-Vergütung. Weiterhin werden die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen diskutiert. Für typische Konstellationen werden dabei mögliche Vor- und Nachteile herausgearbeitet und aufgezeigt, was die Anlagenbetreiber zum Jahreswechsel tun müssen – einfach nichts zu tun ist keine Option!

Zusammengefasst sind dies die Inhalte:

  • Marktentwicklung und Statistik zur Photovoltaik: Wer ist betroffen?
  • Das EEG als Rechtsrahmen für den Betrieb der PV-Anlagen
  • Entwicklung und Anzahl der Ü20-Photovoltaik-Anlagen
  • Einführung in die Problemstellung: Abbau oder Weiterbetrieb?
  • Rechtliche Situation nach Ablauf des EEG-Vergütungszeitraumes
  • Technische Aspekte zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen
  • Wirtschaftliche Hürden beim Weiterbetrieb der Ü20-PV-Anlagen
  • Mögliche Optionen zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen
  • Hinweise zu Abbau, Entsorgung und Recycling von PV-Anlagen
  • Typische Konstellationen – Technische und organisatorische Maßnahmen