Neue Gebühren für Personalausweis und Reisepass
Der Bundesrat hatte Ende Januar 2026 der „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens“ zugestimmt. Damit treten mehrere Änderungen in Kraft, die sowohl die Gebühren für Ausweisdokumente als auch verschiedene Abläufe im Pass- und Ausweiswesen betreffen.
Die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen werden angepasst, da die Kosten sowohl bei den Ausweisherstellern als auch bei den ausstellenden Behörden in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Künftig kostet ein Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren 46 Euro, für jüngere Antragstellende 27,60 Euro. Auch die Gebühr für einen von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis wird erstmals seit 2002 erhöht und beträgt künftig 32 Euro. Zusätzlich steigen die Gebühren für Reisepassanträge im Ausland, etwa bei deutschen Botschaften oder Konsulaten.
Für Kinder unter zehn Jahren wird das Verfahren vereinfacht: Bei der Beantragung eines Personalausweises erhalten sie künftig keine PIN und PUK mehr. Der Grund dafür ist, dass die elektronische Ausweisfunktion erst ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden kann und während der gesamten Gültigkeitsdauer des Dokuments für diese Altersgruppe nicht relevant ist.
Der sogenannte PIN‑Rücksetz‑ und Aktivierungsdienst (PRSD), der bereits Anfang 2024 aus Kostengründen eingestellt wurde, steht weiterhin nicht zur Verfügung. Eine kostenpflichtige Sofortlösung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Der Bund arbeitet jedoch an einer volldigitalen Variante. Übergangsweise soll der Dienst voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 für einen begrenzten Zeitraum wieder kostenfrei angeboten werden. Außerdem wird geprüft, ob zusätzliche Möglichkeiten zur PIN‑Rücksetzung geschaffen werden können, ergänzend zu den bestehenden Angeboten in den Bürgerämtern.
Auch beim Reisepass sind Änderungen geplant: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Pflicht zur Aktualisierung der Wohnortangabe künftig gesetzlich neu zu regeln. Eine Übergangslösung, die Aktualisierung bis dahin nur auf Wunsch vorzunehmen, wurde nicht beschlossen.
Die neuen Regelungen sind nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.









