Gemeinde Roßdorf ordnet 30 km/h in Wilhelm-Leuschner-Straße an
Ziel ist Lärmschutz für die Anwohner
Norman Zimmermann, Bürgermeister der Gemeinde Roßdorf, hat in seiner Funktion als kommunale Verkehrsbehörde eine Ausweitung des 30 km/h-Tempolimits in der Wilhelm-Leuschner-Straße (WLS) angeordnet.
Statt bisher nur vom Rathaus bis zum Rehbergweg wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h künftig bis zur Ringstraße (Standort Ortstafel) gelten. Im weiteren Verlauf nach der Ortstafel werden bis zu den Einmündungen Glockenblumenweg/Auf der Schmelz 50 km/h angeordnet (bisher 70 km/h). Die Anordnung gilt natürlich für beide Richtungen.
Im weiteren Verlauf der Straße Richtung Ober-Ramstadt ist bereits bis Höhe ehemalige Gaststätte “Fernblick“ 70 km/h angeordnet.
"Damit sind wir einen weiteren großen Schritt zur flächendeckenden Einführung von 30 km/h im Ortsgebiet gekommen.", freut sich Bürgermeister Norman Zimmermann. "Diese Maßnahme wird die Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde spürbar erhöhen. Sie ist insbesondere deshalb notwendig, weil die Lärmschutzwerte in den betreffenden Straßenabschnitten teilweise deutlich über den Grenzwerten liegen."
Nach§ 45 Absatz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gemäß§ 45 Absatz 1 Nr. 3 StVO ist dies auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen möglich. Die Immissionsgrenzwerte liegen gemäß § 2 der 16. BlmSchV für Mischgebiete bei 64 dB(A) am Tag und bei 54 dB(A) in der Nacht, für allgemeine Wohngebiete bei 59 dB(A) am Tag und bei 49 dB(A) in der Nacht.
Jochen Wolf, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Roßdorf, erläutert das Verfahren: "Durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil wurde eine schalltechnische Berechnung über ein sogenanntes "Lärmmodell" erstellt und nach den Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie StV berechnet. Insgesamt wurden 82 Gebäude an der WLS schalltechnisch geprüft. Im Verlauf der Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Ringstraße und der Einmündung der Steingasse (derzeit 50 km/h) befinden sich 18 Gebäude, an denen die maßgeblichen Richtwerte der 16. BlmSchV am Tage um bis zu 4 db(A) und in der Nacht um bis zu 6 dB(A) überschritten werden, so dass nach geltender Rechtsprechung eine Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm möglich ist. Diese Möglichkeit haben wir nun genutzt."
"Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist eine Senkung um bis zu 3 dB(A) zu erwarten. Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h können wir die betroffenen Anwohner also spürbar von Lärm entlasten.", ergänzt Bürgermeister Norman Zimmermann. "Das gilt auch für den Streckenabschnitt nach dem Ortsschild. Dort entsteht erheblicher Lärm vor allem, weil die Verkehrsteilnehmer stark abbremsen oder beschleunigen. Hinzu kommt, dass es dort ja ein deutliches Gefälle bzw. eine deutliche Steigung gibt. Ohne eine zusätzliche Beschränkung der Geschwindigkeit auf 50 km/h sind für beide Richtungen Lärmemissionen zu erwarten, die den Anwohnern nicht zugemutet werden dürfen." "Ergänzend ist anzumerken, dass es an den beiden Kreuzungen Glockenblumenweg/ Auf der Schmelz bzw. Ringstraße viele Ein- und Abbiegevorgänge gibt, die je gefährlicher sind, desto schneller gefahren wird.", führt Jochen Wolf weiter aus. "Die vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h außerorts dient also zusätzlich der Erhöhung der Verkehrssicherheit."
Die Anordnung der Gemeinde Roßdorf muss nun noch durch Hessen mobil umgesetzt werden. Wann das erfolgen wird, ist derzeit noch unklar.
Durch die Anordnung der Gemeinde Roßdorf für die Wilhelm-Leuschner-Straße seien nun fast alle Strecken innerhalb der Gemeinde geprüft worden, ob dort die Einführung von 30 km/h möglich ist, so Bürgermeister Zimmermann. In der Prüfung sei nun nur noch die Bruchwiesenstraße im Ortsteil Gundernhausen.
Grafik: Gemeinde Roßdorf









