Wirbel um Hallenmiete für Schulen

… so titelt das Darmstädter Echo innerhalb weniger Tage bereits ein zweites Mal, nachdem ein Redakteur erneut die Fraktionen der Gemeindevertretung aufforderte, Stellungnahmen zu vier Fragen abzugeben.
Leider zwingt mich diese wiederholte Thematisierung samt Behauptungen und Fehlinformationen dazu, manche Punkte für die Öffentlichkeit richtigzustellen.
„Bürgermeister Zimmermann verteidigt sein Vorgehen, …“ heißt zu Beginn des Artikels. Das Einzige, was ich verteidige, sind meine Kolleginnen und Kollegen, die völlig korrekt geltendes Satzungsrecht - erarbeitet in der Verwaltung und beschlossen durch den Gemeindevorstand sowie die Gemeindevertretung - angewendet haben.
Behauptet wird, der Grundschule Gundernhausen sei eine „Ermäßigung“ angeboten worden. Das ist falsch. Die Gemeindeverwaltung handelt, anders als früher, strikt nach der geltenden Gebührensatzung, und diese sieht keinen Spielraum für die Verwaltung vor. Eine Ermäßigung oder ein Erlass der anfallenden Gebühren kann lediglich durch den Gemeindevorstand beschlossen werden. Dazu benötigt dieser einen Antrag, z.B. der Schule selbst. Darauf wurde die Schule auch ausdrücklich hingewiesen. Eine Antragstellung lehnte sie jedoch lakonisch ab. Stattdessen sagte sie die Veranstaltung überraschend ab, was nicht notwendig gewesen wäre und uns alle, auch mich persönlich, sehr überraschte. Dies war und ist ganz sicher nicht im Interesse der Gemeinde.
Behauptet wird, der Betrag von 340,00 Euro stelle diese Ermäßigung dar. Das ist falsch. Obwohl wir als Verwaltung nicht wissen, wie die Presse auf diesen Betrag gekommen ist, vermuten wir, dass er auf einem Missverständnis beruht. Wird eine Veranstaltung nämlich benutzungsgebührenfrei gestellt, dann fallen dennoch gemäß Satzung sowohl die Nebenkostenpauschale von derzeit 90,00 Euro an als auch die Kaution in Höhe von 250,00 Euro, was zusammen 340,00 Euro ergibt. Da die Kaution aber zurückgezahlt wird, fallen bei einem Verzicht auf die Benutzungsgebühren letztlich nur 90,00 Euro an und nicht 340,00 Euro (sofern keine Schäden o.ä. an der Halle verursacht werden.) Auch bei einem Erlass der Benutzungsgebühren ist die Nutzung der Hallen also laut Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung nicht völlig kostenfrei. Es fallen immer noch 90,00 Euro für die Nebenkosten an.
Behauptet wird, es habe im Rahmen der Satzungsänderung eine Änderung der Regeln für Schulen und insbesondere für die Osterferienfeier gegeben. Das ist falsch. Auch vor der Satzungsänderung hätte laut Satzung für diese Feier eigentlich eine Gebühr erhoben werden müssen. Das wurde aber entgegen geltenden Satzungsrechts nicht getan, obwohl ein eigentlich erforderlicher Beschluss des Gemeindevorstands zum Erlass der Gebühren für die Schulen nicht vorliegt. Stattdessen gab es über viele Jahre und Jahrzehnte ein vierseitiges internes Papier mit dem Titel „Sprachregelungen“, auf dem zahlreiche „Sonderregeln“ verzeichnet waren. Diese Sonderregelungen wurden zeitgleich zur Satzungsänderung abgeschafft, um transparentes Recht und eine Gleichbehandlung aller zu erreichen.
Behauptet wird, die Fraktionen seien über die „Sprachregelungen“ und die darin enthaltenen Sonderregeln nicht informiert worden. Das ist falsch. Die Fraktionen wurden in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung ausführlich über dieses Thema informiert. Thema waren auch die Auswirkungen durch die Abschaffung der „Sprachregelungen“ auf die Schulen. Außerdem lag den Fraktionen eine „Synopse“ vor, die alle Änderungen genau aufzeigt. Die Fraktionen haben die Gebührensatzung deshalb mit voller Information in der neuen Form beschlossen. Es ist schade, dass das offenbar vergessen wurde.
Behauptet wird, die früher eigentlich widerrechtliche „Freistellung“ der Schulen von Gebühren habe sich auf alle Hallen und alle Wochentage erstreckt. Das ist falsch. Laut alter Fassung der Gebührensatzung gab es bis 31.12.2024 lediglich einen Gebührenerlass für den Grillplatz an der Kubig, und zwar nur von Montag bis Donnerstag. Diese eng begrenzte satzungsgemäße Sonderregelung für die Schulen wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.09.2024 tatsächlich abgeschafft. Das ist die Einzige die Schulen betreffende Änderung im Satzungsrecht der Gemeinde Roßdorf!
Hätte die Veranstaltung wie in den Vorjahren stattfinden können? Ja natürlich. Bedarf es einer erneuten Änderung der Gebührensatzung? Nein, sicher nicht.
Wie können die Irritationen aufgelöst werden? Ich habe dem Gemeindevorstand in dieser Woche einen Antrag vorgelegt, die Einschulungsfeiern der Roßdörfer Schulen entgegen dem Wortlaut der Satzung als „erste Veranstaltung im Kalenderjahr“ zu werten, für die dann entsprechend der Satzung keine Gebühren erhoben werden müssten. Folgt der Gemeindevorstand meinem Vorschlag, fasst er also diesen Beschluss, so ist für die Einschulungsfeiern rechtliche Sicherheit erreicht und die Schulen müssen nur die Nebenkosten von jeweils 90,00 Euro tragen. In einem bereits anberaumten Gespräch mit den Schulleitungen werde ich versuchen, die geltende Rechtslage zu erläutern und zu klären, wie hinsichtlich weiterer Veranstaltungen der Schulen vorgegangen werden kann.
Klar ist aber eins: Zukünftig wird es keine „Internen Sprachregelungen“ und Sonderregeln für Einzelne mehr geben, sondern Beschlüsse des Gemeindevorstands und eine rechtskonforme Umsetzung des Beschlusses der Gemeindevertretung und der in der Satzung vorliegenden Regelungen.
Roßdorf, den 09.04.2025
Norman Zimmermann
Bürgermeister