Afrikanische Schweinepest (ASP)
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Afrikanische Schweinepest (ASP)
Gemeinde Roßdorf jetzt auch Teil der Sperrzone II
Aufgrund des in Ober-Ramstadt bei einem Wildschweinkadaver nachgewiesenen ASP-Virus und der daraus resultierenden Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg liegt die Gemeinde Roßdorf künftig in der sogenannten Sperrzone II.
Somit gelten für das gesamte Gemeindegebiet ein striktes Wegegebot sowie die Leinenpflicht für Hunde!
Im Waldgebiet der Sperrzone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
Weiterhin gelten ein generelles Jagdverbot und besondere Vorgaben für landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.
Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), der Polizei (Tel.: +49 6154 63300) oder direkt auf der Seite vom Landkreis Darmstadt-Dieburg (www.ladadi.de).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreis Darmstadt-Dieburg (www.ladadi.de) sowie dem Hessischen Landwirtschaftsministerium (www.landwirtschaft.hessen.de).
Ich bedanke mich für das Verständnis und appelliere an die breite Öffentlichkeit, sich an die Vorgaben zu halten und so einen wertvollen Beitrag für das Allgemeinwohl zu leisten.
Ihr
Norman Zimmermann